für Besucher*innen des Theaters der Altmark Stendal (TdA)

I. Geltungsbereich

Die allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Beziehungen zwischen dem TdA und seinen Besucher*innen und sind Bestandteil des Vertrages zwischen ihnen. Sie gelten nur eingeschränkt für Veranstaltungen Dritter in den Räumlichkeiten des TdA.

II. Eintrittspreise / Kartenverkauf

1. Veröffentlichung

Das TdA gibt die Öffnungszeiten der Theaterkasse, den Spielplan und die Eintrittspreiskategorien sowie Art und Umfang von Ermäßigungen auf Eintrittspreise in seinen Publikationen (z.B. Spielzeitheft, Leporello, Newsletter) und in der Tagespresse bekannt. Für Veröffentlichungen durch Dritte übernimmt das TdA keine Gewähr.

2. Ermäßigungen

Eintrittspreisermäßigungen gemäß Preisliste werden für Kinder, Schüler*innen, Auszubildende, Student*innen, Absolvent*innen des freiwilligen sozialen Jahres (FSJ) und des Bundesfreiwilligendienstes (Bufdi), Wehr- und Ersatzdienstleistende (sowie diesen gleichgestellten Personen), Schwerbehinderte, Empfänger*innen von ALG 1 und 2, Sozialhilfe und Grundsicherung gegen Vorlage eines entsprechenden Berechtigungsnachweises gewährt. Ermäßigungsberechtigungen sind beim Kauf der Eintrittskarten vorzulegen. Ermäßigte Eintrittskarten können nur auf ebenfalls ermäßigungsberechtigte Personen übertragen werden. Für einzelne Vorstellungen kann das TdA Eintrittspreisermäßigungen ausschließen.
Für Gruppen ab 25 Personen kann ein Rabatt von 20 % gewährt werden (ausgenommen Schulvorstellungen).

3. Gebühren

Die Eintrittspreise enthalten Gebühren wie z.B. Garderobengebühren und die gesetzliche Altersversorgungsabgabe.

4. Zahlung

Die Bezahlung der Eintrittskarten kann zu den bekannt gegebenen Öffnungszeiten der Theaterkasse bar oder mit EC-Karte oder per Rechnungslegung erfolgen. Bei Zahlungen per Rechnungslegung ist ein Postversand der Karte bzw. Karten zuzüglich Versandkosten (1 €) bei schriftlicher oder telefonischer Bestellung bis spätestens zwei Wochen vor Vorstellungstermin möglich.
Theaterkarten sowie Gutscheine können auch online unter www.tda-stendal.de/spielplan gekauft und bequem per SEPA-Lastschrift, Kreditkarte oder PayPal bezahlt werden. Die Theaterkarten sowie Gutscheine erhalten Sie wahlweise an der Theaterkasse (unter Vorlage der Abholnummer) oder per Post (1,50 € Versandkosten).

5. Reservierung

Reservierungen sind telefonisch oder schriftliche möglich. Schriftliche Reservierungen müssen bis zu einem Werktag vor der jeweiligen Vorstellung getätigt werden. Reservierte, noch nicht bezahlte Karten, die bis zum bei der Reservierung mitgeteilten Termin nicht abgeholt worden sind, erlöschen zu diesem Zeitpunkt und gehen wieder in den Verkauf. Alle Reservierungen, auch schriftlich bestätigte, erlöschen automatisch 30 Minuten vor Vorstellungsbeginn.

6. Reservierungen im Internet

Das TdA bietet für ausgewählte Theatervorstellungen die Möglichkeit, ein begrenztes Kartenkontingent über das Internet zu reservieren. Ein Anspruch darauf, dass bestimmte Vorstellungen über das Internet reserviert werden können, besteht nicht.

6.1. Reservierungen im Internet sind nur bis maximal einen Werktag vor der jeweiligen Vorstellung möglich. Es können maximal 10 Karten pro Vorstellung auf einmal reserviert werden. Ein Anspruch auf bestimmte Sitzplätze besteht nicht.

6.2. Damit eine Internet-Reservierung gültig ist, müssen alle im Eingabeformular notwendigen Angaben gemacht werden. Unvollständige, unrichtige oder unsinnige Angaben führen dazu, dass die Reservierung nicht gebucht werden kann und damit insgesamt ungültig wird.

6.3. Über das Internet reservierte Karten werden an der Abendkasse zurückgelegt und müssen spätestens 30 Minuten vor Vorstellungsbeginn abgeholt werden, sonst erlischt die Reservierung und es besteht kein Anspruch mehr auf die reservierten Plätze.

7. Sitzplatz

Mit dem Erwerb der Eintrittskarte hat der*die Besucher*in Anspruch auf den Sitzplatz, der auf der Eintrittskarte angegeben ist. Ein Sitzplatzwechsel auf unbesetzte Plätze ist nur mit Zustimmung des Einlasspersonals möglich. Sollte aus technischen oder künstlerischen Gründen der auf der Eintrittskarte angegebene Sitzplatz nicht zur Verfügung gestellt werden können, weist das Einlasspersonal dem*der Besucher*in einen adäquaten Ersatzplatz zu. Bei Veranstaltungen mit freier Sitzplatzwahl sucht sich jede*r Besucher*in den Sitzplatz selbst aus.

III. Erstattung des Eintrittskartenpreises / Verlust der Eintrittskarte

1. Ausschluss

Das TdA nimmt verkaufte Eintrittskarten grundsätzlich nicht zurück. Für verfallene Eintrittskarten wird kein Ersatz geleistet. Eine Erstattung findet insbesondere nicht statt bei: a) Besetzungsänderungen sowie veränderten Anfangszeiten, b) bei Vorstellungsausfall oder Vorstellungsabbruch aus Gründen höherer Gewalt. Im Einzelfall können Eintrittskarten bis zu einem Werktag vor dem jeweiligen Vorstellungstag in Tauschbons umgetauscht werden. Diese Tauschmöglichkeit ist auf eigene Veranstaltungen des TdA beschränkt.

2. Programmänderung / Abbruch / Frist

Muss das TdA eine Programmänderung vornehmen oder wird die Vorstellung in der ersten Vorstellungshälfte aus anderen Gründen als aus höherer Gewalt abgebrochen, werden die Eintrittskarten ausschließlich an der Theaterkasse gegen Erstattung des Kassenpreises der jeweiligen Eintrittskarte zurückgenommen bzw. für andere Vorstellungen umgetauscht. Der Erstattungsanspruch erlischt, wenn er nicht spätestens 14 Tage nach dem Tag, an dem die geänderte oder abgebrochene Veranstaltung stattgefunden hat, gegenüber dem TdA durch Vorlage der Eintrittskarten (bzw. des Abo-Ausweises) oder Zugang von per Post geschickten Karten geltend gemacht wird. Bei Zusendungen per Post ist die Bankverbindung anzugeben, auf die die Erstattung des Kartenpreises erfolgen soll.

3. Verlust

Das TdA ersetzt verlorene Eintrittskarten ausnahmsweise, wenn der*die Besucher*in unter genauer Platzangabe glaubhaft machen kann, dass er eine Karte gekauft hat.

IV. Abonnements-, TheaterWertkarten- und Theatergutscheinbedingungen

1. Allgemeines

Die unter II. und III. aufgeführten Bedingungen gelten auch für Abonnements, TheaterWertkarten und Theatergutscheine, soweit nicht nachfolgend etwas Abweichendes geregelt ist.

2. Abonnements

2.1. Abonnements gelten für die jeweilige Spielzeit und verlängern sich um jeweils eine weitere Spielzeit, wenn sie nicht vom*n der Abonnent*in oder vom TdA bis jeweils 15. Juni einer Spielzeit schriftlich nicht verlängert werden.

2.2. Innerhalb eines Abonnements ist ein Vorstellungstausch möglich. Die Tauschbons haben Gültigkeit bis zum Ende der laufenden Spielzeit. Eine Barauszahlung oder Umwandlung in einen anderen Gutschein ist nicht möglich. Tauschbons können nicht für Silvestervorstellungen und Veranstaltung/ Vorstellungen andere Veranstalter eingelöst werden und gelten nur in der ausgewiesenen Höhe. Wird der Tauschbon für die gleiche Produktion eingelöst, entfällt eine Zuzahlung. Bei allen anderen Vorstellungen ist die Differenz zwischen Tauschbonwert und Eintrittskarte zu zahlen.

2.3. Alle Abonnements sind übertragbar, sowohl insgesamt als auch hinsichtlich einzelner Vorstellungen. Eine unbefristete Übertragung ist dem TdA mitzuteilen, damit eine Namensumschreibung der Abonnements-Karte erfolgen kann.

2.4. Zum Eintritt berechtigen die Abonnementskarten der Abonnements.

2.5. Bei Verlust einer Abonnementskarte ist zur Verhütung von Missbrauch unverzüglich das TdA zu informieren. Gegen eine Gebühr von 5 € wird dann ein Duplikat der Abonnementskarte ausgegeben.

2.6. Das TdA ist berechtigt, in Ausnahmefällen Abonnementsvorstellungen zu verlegen. Verlegungen werden rechtzeitig, auch in der Presse, bekannt gegeben.

2.7. Das TdA ist berechtigt, bei Vorliegen besonderer Gründe statt der angemieteten Plätze in einzelnen Aufführungen andere gleichwertige Plätze zuzuteilen. Die Ersatzplätze werden vor der jeweiligen Vorstellung schriftlich mitgeteilt. Programm- und Besetzungsänderungen, Vorstellungsausfall oder -abbruch sowie geänderte Anfangszeiten begründen kein Kündigungsrecht.

3. Theater-Wertkarten und Theatergutscheine

Wert Preis
30 € 25 €
62 € 50 €
125 € 100 €


3.1. Die Theater-Wertkarte ist übertragbar und gilt zeitlich unbegrenzt. Ersatz bei Verlust einer Theater-Wertkarte kann nicht nicht gewährt werden.

3.2. Die Theater-Wertkarte berechtigt zum Erwerb von Theaterkarten für alle eigenen Veranstaltungen des TdA in Höhe des jeweils aktuellen Guthabens der Theater-Wertkarte. Der Wert der jeweils erworbenen Eintrittskarte wird vom Guthaben der Theater-Wertkarte abgebucht.

3.3. Ein Erwerb von Abonnements, weiteren Theater-Wertkarten oder Theatergutscheinen ist mit der Theater-Wertkarte nicht möglich. Eine Barauszahlung von Restguthaben oder die Rücknahme von erworbenen Theaterkarten ist nicht möglich.

3.4. Für Silvestervorstellungen ist der Einsatz von Theater-Wertkarten nicht möglich. Das TdA ist berechtigt, bei weiteren Veranstaltungen die Nutzung von Theater-Wertkarten auszuschließen.

3.5. Theater-Wertkarten und Gutscheine gelten unbefristet.

4. Zahlung

Der Inhaber eines Abonnements, einer Theater-Wertkarte bzw. eines Theatergutscheines kann diese, je nach Zahlungswunsch, per Barzahlung an der Theaterkasse oder per Rechnungslegung vom TdA erwerben. In der Rechnung ist der Zahlungstermin angegeben. Die Aushändigung der Abonnementskarten, Theater-Wertkarten bzw. Theatergutscheine erfolgt nach Zahlung.

V. Einlass

1. Zum Einlass berechtigen nur Eintrittskarten und Abonnementskarten des TdA.

2. Ermäßigungsberechtigungen sind auf Verlangen der Einlasskräfte beim Einlass zur Vorstellung vorzulegen.

3. Nach Beginn einer Veranstaltung können Besucher*innen nicht oder erst zu einem von der Theaterleitung festgelegten, geeigneten Zeitpunkt (z.B. Vorstellungspause) auf Anweisung des Einlasspersonals in den Zuschauerraum eingelassen werden.

VI. Garderobe

1. Abzugebende Sachen

Mäntel, Jacken, Schirme, größere Taschen und vergleichbare Sachen, die allgemein üblich in der Garderobe verwahrt werden, sind dem Garderobenpersonal zur Verwahrung in der Garderobe abzugeben. Das Entgelt für die Aufbewahrung ist im Eintrittspreis enthalten. Handschuhe und Schals sind in den Taschen der abzugebenden Kleidungsstücke unterzubringen. Hand- und Aktentaschen sind verschlossen abzugeben.

2. Ausgabe

Bei Abgabe der zu verwahrenden Sachen erhält der*die Besucher*in eine Garderobenmarke. Die Aushändigung der zur Verwahrung der Garderobe übergebenen Sachen erfolgt gegen Vorlage dieser Garderobenmarke ohne Nachprüfung der Berechtigung. Bei Verlust der Garderobenmarke können die zur Verwahrung übernommenen Sachen nur herausgegeben werden, wenn alle anderen Besucher*innen ihre Garderobe abgeholt haben und die Berechtigung glaubhaft gemacht werden kann. Die Garderobe ist unmittelbar nach dem Veranstaltungsende abzuholen. Das Bereitlegen der Garderobe vor dem Schluss der Aufführung ist nicht möglich.

3. Reklamationen

Reklamationen sind dem Garderobenpersonal unverzüglich anzuzeigen.

4. Haftung

Das TdA übernimmt keine Haftung für Verlust oder Beschädigung der zur Verwahrung übergebenen Sachen. Insbesondere übernimmt das TdA keine Haftung für Wertsachen aller Art, z. B. Geld, Geschäftspapiere, Urkunden aller Art, Fahrausweise, Schlüssel, Zerbrechliches sowie sonstige in den Garderobengegenständen befindliche Sachen.

5. Besonderheiten

Das TdA behält sich vor, in einzelnen Spielstätten oder zu einzelnen Veranstaltungen keine Garderobe in Verwahrung zu nehmen. Bei Veranstaltungen Dritter in Räumlichkeiten des TdA gelten gegebenenfalls abweichende Regelungen zur Garderobe und zum Aufbewahrungsentgelt.

VII. Fundsachen

Gegenstände jeder Art, die in den Räumen der TdA gefunden werden, sind beim Einlass- bzw. Garderobenpersonal abzugeben. Der Verlust von Gegenständen ist dem Einlass- bzw. Garderobenpersonal unverzüglich mitzuteilen.

VIII. Bild- und / oder Tonaufzeichnungen

1. Das Fotografieren sowie Anfertigen von Bild- (Film oder Video) und/oder Tonaufzeichnungen während der Aufführung ist aus urheberrechtlichen Gründen und mit Rücksicht auf die mitwirkenden Künstler*innen und die anderen Besucher*innen untersagt. Zuwiderhandlungen können Schadensersatzansprüche auslösen.

2. Das Einlasspersonal ist berechtigt, Aufzeichnungsgeräte sowie Kameras und andere technische Geräte, unter Ausschluss der Haftung, einzuziehen und bis zum Schluss der Aufführung einzubehalten.

3. Besucher*innen des Theaters der Altmark erklären mit dem Kauf der Eintrittskarte ihre Einwilligung dazu, dass das Theater im Rahmen der Veranstaltung Foto- und Filmaufnahmen zur Berichterstattung oder zu Werbezwecken macht und dies ohne zeitliche und räumliche Beschränkung vervielfältigt und veröffentlicht. Die Einwilligung erfolgt ausdrücklich unter Verzicht auf einen Vergütungsanspruch.

IX. TV- Aufzeichnungen

Die Besucher*innen erklären sich durch den Kauf der Eintrittskarte damit einverstanden, dass bei Fernsehaufzeichnungen oder Filmaufnahmen die von ihnen während oder im Zusammenhang mit der Veranstaltung gemachten Aufnahmen (Ton, Bild, Film, TV) ohne Vergütung im Rahmen der üblichen Auswertung verwendet werden.

X. Datenschutz

Nach den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes weist das TdA darauf hin, dass es im Rahmen der Geschäftsverbindung personenbezogene Daten seiner Kund*innen speichert und verarbeitet.

XI. Hausrecht

1. Das TdA übt in allen seinen Spielstätten das Hausrecht aus. Es ist berechtigt, störende Personen des Hauses zu verweisen, Hausverbote auszusprechen bzw. andere geeignete Maßnahmen im Rahmen dieses Hausrechtes zu ergreifen.

2. Mobilfunkgeräte und Pager sowie akustische Signalgeber aller Art dürfen nur im ausgeschalteten Zustand mit in die Zuschauerräume genommen werden. Das Anbieten und Verkaufen von Eintrittskarten in den Räumlichkeiten des TdA durch Besucher*innen oder andere Dritte ist untersagt.

3. Bei Brand und sonstigen Gefahrensituationen haben die Besucher*innen das Haus sofort ohne Umwege durch die gekennzeichneten Aus- und Notausgänge zu verlassen. Eine Garderobenausgabe findet in diesen Fällen nicht statt. Den Anweisungen des Personals des TdA ist unbedingt Folge zu leisten.

XII. Haftung

Soweit nicht vorstehend etwas Abweichendes geregelt ist, haften das TdA, seine Vertreter und seine Erfüllungsgehilfen nur im Falle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

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